Zweck und Aufgaben

Der vorliegende Auszug aus den derzeit geltenden Satzungen wurde von der Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Ossiacher See am 13.12.2011 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen und vom Landeshauptmann von Kärnten als Aufsichtsbehörde mit Bescheid vom 29.12.2011, Zahl: 15-ALL-2121R1/1999 (031/2011), genehmigt.

§ 3 Zweck, Aufgaben und Umfang des Verbandes
Der Wasserverband Ossiacher See erfüllt zwei zentrale Kernaufgaben:
den Schutz der Gewässer sowie die Sicherstellung der Wasserversorgung

 

1. Gewässerschutz und Abwasserentsorgung

Vorrangiges Ziel des Verbandes ist der Erhalt des Ossiacher Sees, des Magdalen Sees, des Leonharder Sees, des Vassacher Sees, des Maltschacher Sees sowie des Flatschacher Sees in ihrer natürlichen Beschaffenheit als Badeseen.

Zur Zielerreichung übernimmt der Verband insbesondere:

  • Finanzierung, Planung, Errichtung, Betrieb und Erhaltung öffentlicher Sammelkanalanlagen, Ortskanalisationen, Pumpstationen und Kläranlagen in den Kanalisationspflichtbereichen der Mitgliedsgemeinden
  • Sammlung, Behandlung und umweltgerechte Beseitigung der im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer
  • Entsorgung der Abwässer in eine oder mehrere Abwasserreinigungsanlagen (ARAs)
  • Möglichkeit der entgeltlichen Übernahme von Abwässern außerhalb des Verbandsgebietes (Durchleiter- bzw. Einleitergemeinden) auf Beschluss der zuständigen Organe
  • Sicherstellung der erforderlichen finanziellen Mittel sowie Bildung angemessener Rücklagen
  • Überwachung der eingeleiteten Abwässer, insbesondere von Industriewässern und stark verunreinigten Oberflächenwässern (Indirekteinleiter), zur Sicherstellung der Reinigungsleistung der verbandseigenen Anlagen

 

2. Wasserversorgung

Der Verband gewährleistet eine ausreichende, nachhaltige und hygienisch einwandfreie Versorgung der Mitglieder mit Trink-, Nutz- und Löschwasser gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Darüber hinaus kann – nach Maßgabe des Wasserdargebotes – auch eine regionale oder überregionale Versorgung erfolgen.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

  • Finanzierung, Planung, Errichtung, Betrieb und Erhaltung sämtlicher erforderlicher Wasserfassungs-, Transport-, Speicher-, Aufbereitungs- und Schutzanlagen
  • Erwerb, Fassung, Aufbereitung und Speicherung von Quell- und Grundwasser
  • Bereitstellung von Trink-, Nutz- und Löschwasser für Mitglieder sowie – bei ausreichendem Wasserdargebot – auch für andere Wasserversorgungsträger
  • Sicherung und Erschließung neuer Wasservorkommen
  • Abschluss von Wasserlieferungsverträgen mit Nichtmitgliedern, sofern die Versorgung der Mitglieder nicht beeinträchtigt wird
  • Aufsicht über verbandseigene Wasserspenden sowie über Schutz- und Schongebiete
  • Bildung finanzieller Rücklagen zur langfristigen Sicherstellung der Versorgung
  • Entgeltliche Übernahme technischer und administrativer Aufgaben für Mitgliedsgemeinden nach entsprechender Beschlussfassung

 

3. Gebührenverwaltung

Auf Grundlage entsprechender Beschlüsse kann der Verband im Namen der Mitgliedsgemeinden Anschlussbeiträge, Bereitstellungsgebühren sowie Benützungsgebühren für Wasser und Kanal vorschreiben und einheben.

Die Haftung der jeweiligen Mitgliedsgemeinden gegenüber dem Verband bleibt dabei vollumfänglich aufrecht, auch im Falle einer Uneinbringlichkeit beim Gebührenschuldner.

 

4. Wasserdargebot Tiebel

Das Wasserdargebot aus der Tiebelnutzung steht den Mitgliedsgemeinden Feldkirchen, Himmelberg, Ossiach, Steindorf, Treffen und Villach entsprechend ihrem jeweiligen Verbandsanteil zur Verfügung.

Die Ausübung des Bezugsrechtes obliegt der Verwaltung des jeweiligen Verbandsmitgliedes.

Dienstleistungen

Der Wasserverband Ossiacher See hat mit 1.1.2017 ein freies Gewerbe „Kanalräumung“ (GISA-Zahl: 2924194 – Gewerbeinformationssystem Austria) angemeldet und kann somit für jegliche Dritte (Mitgliedsgemeinden, Einleitergemeinden und Sonstige) entsprechende Tätigkeiten im Bereich der Kanalräumung, der Senkgrubenentleerung, der Kamera-TV-Befahrung, sowie der Behebung von Kanalverstopfungen durchführen.

Bei Bedarf ersuchen wir um entsprechende telefonische Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer: 04276/2260.

Bezüglich der anfallenden Kosten verweisen wir auf den Link „Gebührensätze Fuhrpark“.

Organigramm

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