Der vorliegende Auszug aus den derzeit geltenden Satzungen wurde von der Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Ossiacher See am 13.12.2011 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen und vom Landeshauptmann von Kärnten als Aufsichtsbehörde mit Bescheid vom 29.12.2011, Zahl: 15-ALL-2121R1/1999 (031/2011), genehmigt.
§ 3 Zweck, Aufgaben und Umfang des Verbandes
Der Wasserverband Ossiacher See erfüllt zwei zentrale Kernaufgaben:
den Schutz der Gewässer sowie die Sicherstellung der Wasserversorgung
Vorrangiges Ziel des Verbandes ist der Erhalt des Ossiacher Sees, des Magdalen Sees, des Leonharder Sees, des Vassacher Sees, des Maltschacher Sees sowie des Flatschacher Sees in ihrer natürlichen Beschaffenheit als Badeseen.
Zur Zielerreichung übernimmt der Verband insbesondere:
Der Verband gewährleistet eine ausreichende, nachhaltige und hygienisch einwandfreie Versorgung der Mitglieder mit Trink-, Nutz- und Löschwasser gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus kann – nach Maßgabe des Wasserdargebotes – auch eine regionale oder überregionale Versorgung erfolgen.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
Auf Grundlage entsprechender Beschlüsse kann der Verband im Namen der Mitgliedsgemeinden Anschlussbeiträge, Bereitstellungsgebühren sowie Benützungsgebühren für Wasser und Kanal vorschreiben und einheben.
Die Haftung der jeweiligen Mitgliedsgemeinden gegenüber dem Verband bleibt dabei vollumfänglich aufrecht, auch im Falle einer Uneinbringlichkeit beim Gebührenschuldner.
Das Wasserdargebot aus der Tiebelnutzung steht den Mitgliedsgemeinden Feldkirchen, Himmelberg, Ossiach, Steindorf, Treffen und Villach entsprechend ihrem jeweiligen Verbandsanteil zur Verfügung.
Die Ausübung des Bezugsrechtes obliegt der Verwaltung des jeweiligen Verbandsmitgliedes.
Dienstleistungen
Der Wasserverband Ossiacher See hat mit 1.1.2017 ein freies Gewerbe „Kanalräumung“ (GISA-Zahl: 2924194 – Gewerbeinformationssystem Austria) angemeldet und kann somit für jegliche Dritte (Mitgliedsgemeinden, Einleitergemeinden und Sonstige) entsprechende Tätigkeiten im Bereich der Kanalräumung, der Senkgrubenentleerung, der Kamera-TV-Befahrung, sowie der Behebung von Kanalverstopfungen durchführen.
Bei Bedarf ersuchen wir um entsprechende telefonische Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer: 04276/2260.
Bezüglich der anfallenden Kosten verweisen wir auf den Link „Gebührensätze Fuhrpark“.