Merkblatt über die Ausführung von Hausanschlusskanälen
1.1 Der Hausanschlusskanal stellt die Verbindung vom anzuschließenden Objekt (Haus) zur öffentlichen Kanalisation her.
1.2 Wenn Ihr Haus im Kanalisationsbereich Ihrer Gemeinde liegt, stellt der Wasserverband Ossiacher See einen Anschlusspunkt (Kanalrohr oder Kanaleinmündung in einen Schacht) auf Ihrem Grundstück her.
1.3 Der öffentliche Teil der Anschlussleitung (Anschlussschacht oder Abzweiger und Kanalleitung bis unmittelbar hinter Ihre Grundstücksgrenze) wird im Einvernehmen mit dem Anschlusswerber von einer Vertragsfirma des Wasserverbandes Ossiacher See auf dessen Kosten hergestellt.
1.4 Die verbleibenden Strecken des Hausanschlusskanales sind auf Kosten des Anschlusswerbers zu errichten, instandzuhalten und zu warten.
1.5 Folgende Normen sind bei der Errichtung der Hausanschlusskanäle einzuhalten bzw. zu berücksichtigen:
ÖNORM EN 752, Teil 1 bis Teil 7
ÖNORM B 2503
ÖNORM EN 1610
ÖNORM EN 12056, Teil 1 bis Teil 5
ÖNORM B 2501
Diese Normen liegen beim Wasserverband Ossiacher See zur Einsichtnahme auf.
1.6 Die Ausführung von Kanalanlagen soll durch befugte Fachfirmen mit qualifiziertem Personal nach den Regeln der Technik und den einschlägigen Normen erfolgen. Auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen beim Betreten offener Gräben und Künetten wird hingewiesen. Das Betreten ungesicherter Baugruben ist wegen der Einsturzgefahr lebensbedrohlich!
Neben der Einhaltung der Normen empfiehlt der Wasserverband Ossiacher See folgende Richtlinien beim Planen und Errichten der Hausanschlussleitungen einzuhalten, um ein zuverlässiges Ableiten des Abwassers zu gewährleisten, Verstopfungen und damit Rückstau in das Gebäude zu verhindern und eine lange Lebensdauer der Anlage zu erreichen.
3.1 Bei der Planung des Hausanschlusskanales und der Inneninstallationen ist die Rückstauebene zu berücksichtigen. Die maßgebliche Rückstauebene liegt in der Regel 10 cm über der Schachtoberkante (Abdeckung des Schachtes) des dem angeschlossenen Objekt in Fließrichtung am nächsten liegenden Kanalschachtes.
3.2 Müssen Entwässerungsgegenstände (WC, Bodenabläufe, etc.) angeschlossen werden, die unter der Rückstauebene liegen, sind entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Austreten und Überflutung mit Abwasser bei einem Rückstau aus dem Kanal zu treffen.
3.3 Folgende Maßnahmen werden empfohlen:
3.4 Wenn Entwässerungsgegenstände, die unter der Rückstauebene liegen im freien Gefälle in den Hauanschlusskanal angeschlossen werden können, ist eine Sicherung mit einer doppelten Rückstauklappe möglich.
Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Rückstauklappen bzw. Verschlüssen keinen 100%igen Schutz vor Überflutungen und Abwasseraustritten unter der Rückstauebene bietet.
Alle Entwässerungsgegenstände sind durch einen Siphon (Wasservorlage) gegen das Austreten von üblen Gerüchen aus der Abwasserleitung geschützt. Damit der notwendige Druckausgleich im Kanalnetz bei der Kanalbenützung und Luftdruckschwankungen erfolgen kann, ist es notwendig, dass in Verlängerung der Fallleitung eine Entlüftungsleitung in gleicher Dimension möglichst ohne Verziehung geradlinig bis 30 cm über die Dachhaut und mindestens 1 m über den nächsten Fenstersturz geführt wird. Siphone (Wasservorlagen), bei selten benutzten Abläufen (Bodenablauf, Tropftasse bei Boiler) können austrocknen und es kommt in der Folge zu Geruchsaustritten.
5.1 Fertig verlegte Leitungen sind einer Dichtheitsprobe (Druckprüfung mit Luft) zu unterziehen (ÖNORM EN 1610).
5.2 Es wird empfohlen, von den Hausanschlussleitungen Bestandspläne mit Rohrmaterial, Durchmesser, Tiefenlage und Stichmaßen anzufertigen, damit bei späteren Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bei Zu- und Umbauten die erforderlichen Informationen aus dem Plan entnommen werden können oder diese Informationen an den nachfolgenden Besitzer weitergegeben werden können. Es wird empfohlen, eine Kopie dieser Bestandsunterlagen dem Bauakt im Zuge der Kollaudierung beizufügen.
6.1 Bestehende Schmutzwasserableitungen sollen vor oder in der bestehenden Absetzgrube bzw. Dreikammerfaulanlage gefasst werden. Es ist darauf zu achten, dass alle Abwasserausleitungen aus dem Objekt erfasst und zusammengeführt werden.
6.2 Die bestehende Anlage, wie Dreikammeranlage, Absetzgrube oder Senkgrube kann nach dem Absaugen der Fäkalien
Ein Trockenliegenlassen der Grube birgt Einsturzgefahr in sich und soll auf alle Fälle unterbleiben.
6.3 Eine bestehende Sickeranlage kann nach Überprüfung der Sickerfähigkeit für die Versickerung von Regenwasser weiterverwendet werden, soferne keine gesonderte wasserrechtliche Bewilligung für die Weiterbenützung erforderlich ist.