Oberflächenwasser
Niederschlagswässer von Dachflächen und befestigten Flächen sollten nahe am Ort des Anfalls, unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes, dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden. Sollte ein Grundeigentümer aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen die Verbringung der Oberflächenwässer über die öffentliche Kanalisation in Erwägung ziehen, so kann dies nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
Gerade die rechtswidrigen Einleitungen von Niederschlagswässer in die Schmutzwasserkanalisation des Wasserverbandes Ossiacher See führen jährlich zu etlichen Überlastungen der Kanalisationsanlagen, Pumpwerke und der Kläranlage und verursachen enorme Schäden und zusätzliche Kosten. Schmutzwasserkanäle, insbesondere Schmutzwasserpumpwerke sind nicht für die Einleitung von Niederschlagswässer, welche bei einem Starkregenereignis ein Vielfaches der Schmutzwassermenge ausmachen, dimensioniert.
Die Einleitungen von Niederschlagswässer, welche bei der ursprünglichen Dimensionierung eines Regenwasser- oder Mischwasserkanalnetz nicht einberechnet wurden, führen zu identen Überlastungsproblemen. Daher muss jede Verbringung von Oberflächenwasser in das Regenwasser- oder Mischwasserkanalnetz des Verbandes im Einzelfall geprüft werden.
Beispiel Kanalanschluss- bzw. Ergänzungsbeitrag sowie Kanalbenützungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswässer in die Regen- und Mischwasserkanalisation des Verbandes:
Einleitung von Niederschlagswässer einer Liegenschaft mit 150 m2 Dachfläche und 50 m2 Hoffläche.
Ergibt eine Entwässerungsfläche von: 200 m2
Richtschnur zur ordnungsgemäßen Verbringung von Oberflächenwässern
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 Umweltschutz und Technik